Voraussetzungen der Tarotberatung
Ich biete meine Leistungen wie auf der Homepage beschrieben und unter Beachtung des dort beschriebenen Berufskodex unter folgenden Voraussetzungen an:
1. Geltungsbereich
Für meine Dienstleistungen als Tarotberaterin (im Folgenden die Tarologin), gelten folgende Voraussetzungen:
2. Leistungen
Die Tarologin bietet Beratungen auf der Grundlage von Tarotlegungen gegen Zahlung eines Honorars an.
Die Teilnahme an der Beratung seitens der Kunden erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Sie dient der Selbstreflexion, Introspektion und Unterstützung bei Entscheidungsprozessen; sie setzt eine innere Bereitschaft zur Selbsterfahrung und zum Dialog voraus.
Tarotberatungen sind kein Ersatz für medizinische, psychotherapeutische, heilpraktische, rechtliche oder generell fachliche Beratung.
Die Tarologin behält sich das Recht vor, im Rahmen der Beratungen Fragen abzulehnen, die nicht ihrem ethischen Berufskodex entsprechen; dazu gehören insbesondere Fragen zu Gesundheit, Schwangerschaft, Glückspiel oder Tod. In diesem Fall wirkt die Tarologin darauf hin, die Frage mit Unterstützung der ratsuchenden Person neu zu formulieren.
3. Kontaktaufnahme und Buchung
Nachdem ein/e InteressentIn sich durch eine Beratungsanfrage unter Angabe seiner/ihrer Kontaktdaten meldet, nimmt die Tarologin Kontakt auf mit Terminvorschlägen für die Beratung.
Erfolgt eine Einigung über einen Termin wird dieser von der Tarologin schriftlich, per Whats App oder Mail bestätigt.
Mit der Buchung akzeptiert der Kunden/die Kundin die vorliegenden Voraussetzungen.
4. Zahlung und Preise
Die Preise für die Tarotberatungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen, zum Zeitpunkt der Buchung eines Termins auf der Webseite der Tarologin (www.alexandrapanella.com) veröffentlichen Preisliste oder nach gesonderter Vereinbarung.
Grundsätzlich ist das mit der Buchungsbestätigung angeforderte Honorar vor dem vereinbarten Beratungstermin zu bezahlen, wenn nicht eine andere Vereinbarung in der Buchungsbestätigung enthalten ist.
Der gebuchte Termin wird nur durchgeführt, wenn die Zahlung vor dem Termin bei der Tarologin eingegangen ist. Andernfalls wird nach Zahlungseingang ein neuer Termin vereinbart.
Nach Durchführung der Beratung wird eine Rechnung erteilt.
5. Stornierung und Terminänderungen
5.1 Stornierungen seitens des Kunden/der Kundin
Eine Stornierung oder Verschiebung der Buchung muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Danach wird versucht einen anderen Termin zu vereinbaren. Gelingt das nicht, wird der gezahlte Betrag zurückerstattet.
Bei verspäteten Stornierungen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar der Beratung in Rechnung gestellt.
5.2 Stornierungen seitens der Tarologin
Die Tarologin hat die Möglichkeit bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin diesen zu verschieben oder abzusagen, wenn dies aus persönlichen oder beruflichen Gründen erforderlich ist.
In einem solchen Fall wird der Kunde/die Kundin informiert und es wird ein neuer Termin angeboten oder vereinbart. Gelingt das nicht, wird der gezahlte Betrag zurückerstattet.
6. Eigenverantwortlichkeit der Kunden
Der Kunde/die Kundin trägt für Entscheidungen oder Handlungen, die er/sie eigenverantwortlich aufgrund der Beratung vornimmt, die volle eigene Verantwortung. Eine Tarotlegung spiegelt immer nur die aktuelle Situation der ratsuchenden Person wieder und bietet lediglich Entscheidungshilfen und mögliche Entwicklungsperspektiven. Die weiteren Entscheidungen basieren ausschliesslich auf dem freiem Willen und der Eigenverantwortung des Kunden/der Kundin.
7. Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutz zu den Personen bezogenen Daten gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach der DSGVO.
8. Vertraulichkeit
Der Tarologin verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Beratung bekannt werden, absolut vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dazu keine gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer lückenhaften, unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll eine Einigung auf eine wirksame und/oder durchführbare Regelung treten, die es ermöglicht die Vereinbarung mit der beabsichtigten Zielsetzung noch durchzuführen.